Studienbegleitheft

Der Besuch einer mit diesem Zeichen zeichen gekennzeichneten Veranstaltung kann im Studienbegleitbrief bestätigt werden. Auch die Vorbereitung eines Mittagsgebetes bzw. eines Gottesdienstes kann im Studienbegleitheft eingetragen werden (siehe auch Vorläufige Unterrichtserlaubnis).

Ordnung der Kirchlichen Studienbegleitung

Ordnung der Kirchlichen Studienbegleitung in der Diözese Regensburg für Studierende der Katholischen Theologie mit dem Berufsziel Religionslehrer/-in (gültig für alle, die ab WS 2006 / 2007 ihr Studium begonnen haben)

Aufgrund veränderter religiöser Situation von Kindern und Jugendlichen sind Religionslehrerinnen und -lehrer¹ für viele Schülerinnen und Schüler heute wichtige Ansprechpartner in Glaubens- und Lebensfragen. Sie sind mehr denn je gefordert, persönlich für den Glauben der Kirche einzustehen. „Sie sind gesandt, Zeugen des Glaubens in der Schule zu sein. Für viele Schülerinnen und Schüler sind sie die Kontaktpersonen zur Kirche. Religionslehrerinnen und Religionslehrer werden so zu Brückenbauern zwischen Kirche und Schule, zu Mittlern zwischen zwei Institutionen, die unterschiedliche Kommunikations- und Organisationsformen ausgebildet und sich an manchen Orten entfremdet haben. Deshalb ist es für sie wichtig zu wissen, dass die Kirche ihre Arbeit schätzt. Sie können zu Recht die Beauftragung durch den Bischof (Missio canonica) als Vertrauenserklärung der Kirche und als Ermutigung verstehen, den Brückenbau zwischen Schule und Kirche immer wieder neu zu wagen².“

Der Beruf des Religionslehrers hat sein eigenes, ihn von anderen Fächern unterscheidendes Profil und fordert die Persönlichkeit des künftigen Lehrers in besonderer Weise heraus. Zur Erlangung der dazu notwendigen Kompetenzen und damit der Missio canonica ist deshalb neben dem erfolgreichen Studium auch eine spezielle kirchlich verantwortete Studienbegleitung notwendig.

Zum Auftrag der Kirchlichen Studienbegleitung

Die Studienbegleitung richtet sich an Studierende der Katholischen Theologie, für die Religionsunterricht ein mögliches zukünftiges Tätigkeitsfeld darstellt. Sie ist eine studien- und berufsorientierende Einrichtung des für den Religionsunterricht zuständigen Bistums, um die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern, die berufliche, pädagogische, seelsorgliche und gestalterische Kompetenz zu stärken sowie eine Begleitung im spirituellen und seelsorglichen Bereich sicherzustellen.

In ihrer Schrift zum Religionsunterricht thematisieren die deutschen Bischöfe drei vorrangige Aufgaben für den Religionsunterricht³:

  • „Vermittlung von strukturiertem und lebensbedeutsamem Grundwissen über den Glauben der Kirche“ – Die Wissensvermittlung setzt dieses Grundwissen bei dem Religionslehrer voraus;
  • „Vertrautmachen mit Formen gelebten Glaubens“ – Das Vertrautmachen setzt eine Vertrautheit bei dem Religionslehrer voraus;
  • „Förderung religiöser Dialog- und Urteilsfähigkeit“ – Diese Aufgabe setzt eine dialogfähige und religiös verortete Persönlichkeit des Religionslehrers voraus.

Mit einem personalen und inhaltlichen Angebot unterstützt die Studienbegleitung Studierende dabei, sich die Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Aufgaben anzueignen. Während Fachwissen und Fachdidaktik primär durch das Studium an der Hochschule und in der berufspraktischen Ausbildung erworben werden, leistet die Studienbegleitung vorrangig einen Beitrag zur Befähigung für die beiden letztgenannten Aufgaben.

Wer Religion unterrichtet, kann dies „nicht nur in der Beobachterperspektive über den Glauben“, sondern muss dies immer „auch in der Teilnehmerperspektive vom Glauben“ tun4. Dies bedeutet, einen persönlichen Bezug zum Evangelium, zu Jesus Christus und zum Glaubensbekenntnis der Kirche erkennen zu lassen: Sowohl Schülerinnen und Schüler, deren Eltern wie auch die Kolleginnen und Kollegen nehmen den Religionslehrer als eine vom Bischof mit der Erteilung des Faches Katholische Religionslehre beauftragte Person wahr und erwarten von ihr eine Verortung im Glauben und im kirchlichen Leben sowie die Kompetenz, diesen Glauben im persönlichen Zeugnis zu verantworten und über ihn fachlich fundiert Auskunft zu geben. Die Studienbegleitung fördert einen dazu befähigenden Entwicklungsprozess bei den Studierenden der Katholischen Theologie.

Die Studienbegleitung steht in Trägerschaft der Diözese und ist an das Schulreferat der Diözese angebunden. In der Regel wird sie von einem Team verantwortlicher Personen wahrgenommen:

Dazu sollten zählen:

  • ein Spiritual, in der Regel ein Priester,
  • ein Mentor mit Diplom in Theologie,
  • ein Mentor mit Staatsexamen in Katholischer Religionslehre.

Sie ist für alle Studierenden mit der Berufsperspektive Religionslehrer ein Forum zur Auseinandersetzung mit beruflichen, kirchlichen und persönlichen Anforderungen in Form von offenen Angeboten und verbindlichen Elementen. Wichtige Bestandteile der Studienbegleitung sind das persönliche Gespräch und die menschliche Begegnung mit den Verantwortlichen und anderen Studierenden.

Der Spiritual und die Mentoren informieren als erste Ansprechpartner über das spezifische Berufsprofil des Religionslehrers und die Voraussetzungen für die Beauftragung und Bevollmächtigung zur Erteilung des Faches Katholische Religionslehre durch den Bischof. Im Verlauf des Studiums begleiten sie die Studierenden besonders in geistlicher Hinsicht.

Diese Begleitung findet in einem geschützten Vertrauensbereich statt. Über Inhalte aus diesem geschützten Bereich der persönlichen spirituellen Begleitung durch den Spiritual und die Mentoren erhalten andere Personen oder Institutionen keine Informationen (forum internum).

Verbindliche Anforderungen der Kirchlichen Studienbegleitung

Die Teilnahme an den verbindlichen Elementen der Studienbegleitung wird gegenüber dem Bischöflichen Ordinariat durch den Studienbegleitbrief dokumentiert und von den jeweils Durchführenden bestätigt. Dieser Studienbegleitbrief dient dem Nachweis für die Teilnahme an verpflichtenden Elementen der Studienbegleitung als Voraussetzung für die Beantragung der Vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis und der Missio canonica.


Im einzelnen sind nachzuweisen:

1. Orientierungsgespräch und Gruppengespräch mit dem Schulreferenten

Ein verpflichtendes Gespräch mit dem Spiritual oder einem der Mentoren im ersten Semester (bitte telefonisch im Mentorat einen Termin vereinbaren!) vor allem zur Reflexion der Berufsmotivation, Katholischen Religionsunterricht zu erteilen, Hilfe bei berufsbezogenen Klärungs- und Entscheidungsprozessen, Entwicklung religiöser Kompetenz und gelebter Spiritualität im Studium, auch im Hinblick auf das zukünftige Berufsleben und Beratung im Blick auf die Beantragung der Vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis.

Dieses Orientierungsgespräch ist auch Voraussetzung für das Gespräch mit dem Schulreferenten im 4. oder 5. Semester, zu dem man sich zu Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters persönlich in den Sprechstunden des Mentorates an der Uni anmeldet.

Weitere Gespräche ohne Verpflichtungscharakter werden empfohlen.

2. Teilnahme an Veranstaltungen des Mentorates

Um die regelmäßige, aktive Teilnahme an persönlichkeitsbildenden und spirituell bildenden Veranstaltungen im Mentorat zu dokumentieren, besuchen Studierende pro Semester mindestens eine im Mentoratsprogramm entsprechend  gekennzeichnete Veranstaltung. Der Besuch dieser Veranstaltung wird im Studienbegleitbrief bestätigt.

3. Teilnahme an Exerzitien oder Besinnungstagen

Die Teilnahme an Exerzitien oder Besinnungstagen dient der Reflexion des persönlichen Glaubensweges und der Stärkung der eigenen religiösen Kompetenz. Dazu stehen Angebote des Mentorates, der Hochschulgemeinde, von Orden und geistlichen Gemeinschaften und von anderen kirchlichen Einrichtungen zur Verfügung. Eine solche Veranstaltung muss mindestens den Umfang eines Wochenendes haben. Der Besuch wenigstens einer solchen Veranstaltung ist im Studienbegleitbrief nachzuweisen.

Fakultative Angebote der Kirchlichen Studienbegleitung

Ergänzend zum verbindlichen Teil bietet das Mentorat weitere Veranstaltungen an oder weist auf weitere Möglichkeiten vor Ort hin, die geeignet sind, die persönliche und religiöse Kompetenz der angehenden Religionslehrer zu stärken.

Gültigkeit

Diese Ordnung der kirchlichen Studienbegleitung gilt für alle Lehramtsstudierenden, die nach dem Sommersemester 2006 ihr Studium an der Universität Regensburg aufgenommen haben.

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¹ Im Folgenden ist der leichteren Lesbarkeit des Textes wegen auf die Nennung sowohl der weiblichen als auch der männlichen Form von Berufsbezeichnungen verzichtet worden. Die im Text genannten Berufsbezeichnungen meinen – außer bei Geistlichen – immer Frauen und Männer.
² Die deutschen Bischöfe, Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, Bonn 2005, S. 34 f.
³ Die deutschen Bischöfe, Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, Bonn 2005, S. 18.
4 Die deutschen Bischöfe, Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, Bonn 2005, S. 34.

 

Information zur Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis

(gültig für alle, die vor dem WS 2006/2007 ihr Studium begonnen haben)

Liebe Studierende,
um euren Vorbereitungsdienst als Religionslehrer beginnen zu können, braucht ihr von kirchlicher Seite die Vorläufige Unterrichtserlaubnis, welche der Missio Canonica vorausgeht. Für die Erteilung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis ist das Referat Schule/Hochschule des Bischöflichen Ordinariates Regensburg zuständig. Der Referent für Schule/Hochschule, Herr Domkapitular Johannes Neumüller, führt dazu mit euch ein Gespräch in einer Gruppe von ca. 20 Teilnehmern. Er möchte persönlichen Kontakt mit euch aufnehmen und euch die Voraussetzungen erläutern, die nötig sind, um die Vorläufige Unterrichtserlaubnis zu erhalten.

Die Gruppengespräche finden für vertieft Studierende, nicht vertieft Studierende und Didaktik-RU-Studierende bis spätestens zum 4. Semester statt. Das Referat Schule/Hochschule möchte für euch Bedingungen schaffen, die es ermöglichen, euch frühzeitig mit den kirchlichen Anforderungen für die Erteilung des Religionsunterrichts auseinanderzusetzen. Ihr sollt auch genügend Zeit haben, um alle notwendigen Voraussetzungen für die Vorläufige Unterrichtserlaubnis zu erfüllen.

Das Ganze läuft folgendermaßen ab:

Jeweils von April bis Juni und von Oktober bis Dezember liegen zu den Sprechzeiten der Mentoren an der Uni (Mi 10.30 – 12.30 Uhr, Do 12.30 - 14.30 Uhr und Fr 10.00 - 12.00 Uhr im Zimmer PT 4.1.77 neben dem Fachschaftszimmer) Listen aus, wo ihr euch zu verschiedenen Terminen für ein Gruppengespräch mit Domkapitular Neumüller eintragen könnt. Dabei stehen euch auch die Mentoren für Fragen zur Verfügung.

Ihr könnt Domkapitular Neumüller und die Aufgaben des Schulreferates schon vorher beim Begegnungsabend am Donnerstag, den 17. Juni 2010, um 19.30 Uhr kennen lernen. Man sollte einen solchen Abend vor dem Gruppengespräch besuchen.

 

Weitere Hinweise zur Erlangung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis

Gruppengespräch:
Im Gruppengespräch (Studienbeginner vor WS 06/07: bis zum 4. Semester; Studienbeginner ab WS 06/07: im 4. oder 5. Semester) zur Vorläufigen Unterrichtserlaubnis, das vom Referat Schule/Hochschule der Diözese Regensburg geführt wird, werdet ihr über Inhalte, Ziele und Konsequenzen der kirchlichen Unterrichtserlaubnis für eueren späteren Beruf informiert.

Referenzen:
Bemüht euch frühzeitig um Kontakte zu Personen des kirchlichen Lebens, die für euch bei euerer Beantragung der Vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis die Referenzen schreiben. Vergesst dabei nicht, dass eine der beiden Referenzen von einem Geistlichen ausgestellt werden muss und die Referenzgeber nicht mit euch verwandt sein dürfen.

Einkehrtage, Exerzitien o.ä.:
Voraussetzung für die Vorläufige Unterrichtserlaubnis ist auch der Nachweis der Teilnahme an mindestens einer geistlichen Veranstaltung eigener Wahl während des Studiums, die wenigstens die Dauer eines Wochenendes haben soll. Für die Auswahl empfiehlt sich eine Rücksprache mit den Mentoren.

Antragstellung:
Beim Gruppengespräch erhaltet ihr die Antragsunterlagen für die Vorläufige Unterrichtserlaubnis.

Der Antrag sollte für alle, die im Winter Examen machen, rechtzeitig zu Beginn des Wintersemesters, und für alle, die im Sommer Examen machen, rechtzeitig zu Beginn des Sommersemesters gestellt werden. Er muss an das Bischöfliche Ordinariat, Referat Schule/Hochschule, Weinweg 31, 93049 Regensburg (das ist die neue Adresse) geschickt werden.

Wer im Sommersemester Examen macht, aber erst im nächsten Kalenderjahr seinen Vorbereitungsdienst beginnt, sollte erst nach dem Examen seinen Antrag auf die Vorläufige Unterrichtserlaubnis stellen, da diese Unterrichtserlaubnis nur drei Jahre gültig ist und der Vorbereitungsdienst ja zwei Jahre dauert. Der Antrag soll aber spätestens zwei Monate vor der Anmeldung für den Vorbereitungsdienst gestellt werden!

Damit ist gewährleistet, dass man die Bescheinigung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis rechtzeitig vor der Anmeldung für den Vorbereitungsdienst (Referendariat, Lehramtsanwärterzeit) in der Hand hat. Diese Bescheinigung muss im Original bei der Anmeldung mit abgegeben werden. Mache Dir deshalb bitte deshalb immer auch eine Kopie von dieser Bescheinigung für weitere Verwendungszwecke!

Im Semester, in dem der Antrag auf die Vorläufige Unterrichtserlaubnis gestellt wird, muss keine Mentoratsveranstaltung mit Unterschrift mehr besucht werden.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • zwei Adressen von Referenzgebern
  • Nachweis über die Teilnahme an Exerzitien.
  • Studienbegleitbrief (für alle, die ihr Studium ab dem WS 06/07 aufgenommen haben)

Gilt nur für Studierende eines Lehramts an Grund- und Hauptschulen:
Studierende für ein Lehramt an Grund- und Hauptschulen, die das Fach Didaktik der Katholischen Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Grundschule oder im Rahmen der Didaktik einer Fächergruppe der Hauptschule studieren, können dann die Vorläufige Unterrichtserlaubnis beim Schulreferat beantragen, wenn sie außer den oben genannten Voraussetzungen für die Vorläufige Unterrichtserlaubnis zusätzlich zum Studium des Faches Didaktik der Katholischen Religionslehre ein Erziehungswissenschaftliches Studium im Fach Katholische Theologie abgeleistet haben und unterrichtspraktische Kenntnisse (Lehrversuch mit Unterrichtsskizze oder Praktikum bei einem Praktikumslehrer mit Religion oder praxisbezogenes Seminar) nachweisen.

 

 

 
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