Studienbegleitheft

Der Besuch einer mit diesem Zeichen zeichen gekennzeichneten Veranstaltung kann im Studienbegleitbrief bestätigt werden. Auch die Vorbereitung eines Mittagsgebetes bzw. eines Gottesdienstes kann im Studienbegleitheft eingetragen werden (siehe auch Vorläufige Unterrichtserlaubnis).

Diese Seite enthält in einem ersten Teil die "Ordnung der kirchlichen Studienbegleitung" und im zweiten Teil "Praktische Hinweise zur Erlangung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis (VUE)":

 

Ordnung der Kirchlichen Studienbegleitung


Ordnung der Kirchlichen Studienbegleitung in der Diözese Regensburg für Studierende der Katholischen Theologie mit dem Berufsziel Religionslehrer/-in (gültig für alle, die ab WS 2006 / 2007 ihr Studium begonnen haben)


Aufgrund veränderter religiöser Situation von Kindern und Jugendlichen sind Religionslehrerinnen und -lehrer¹ für viele Schülerinnen und Schüler heute wichtige Ansprechpartner in Glaubens- und Lebensfragen. Sie sind mehr denn je gefordert, persönlich für den Glauben der Kirche einzustehen. „Sie sind gesandt, Zeugen des Glaubens in der Schule zu sein. Für viele Schülerinnen und Schüler sind sie die Kontaktpersonen zur Kirche. Religionslehrerinnen und Religionslehrer werden so zu Brückenbauern zwischen Kirche und Schule, zu Mittlern zwischen zwei Institutionen, die unterschiedliche Kommunikations- und Organisationsformen ausgebildet und sich an manchen Orten entfremdet haben. Deshalb ist es für sie wichtig zu wissen, dass die Kirche ihre Arbeit schätzt. Sie können zu Recht die Beauftragung durch den Bischof (Missio canonica) als Vertrauenserklärung der Kirche und als Ermutigung verstehen, den Brückenbau zwischen Schule und Kirche immer wieder neu zu wagen².“
Der Beruf des Religionslehrers hat sein eigenes, ihn von anderen Fächern unterscheidendes Profil und fordert die Persönlichkeit des künftigen Lehrers in besonderer Weise heraus. Zur Erlangung der dazu notwendigen Kompetenzen und damit der Missio canonica ist deshalb neben dem erfolgreichen Studium auch eine spezielle kirchlich verantwortete Studienbegleitung notwendig.


Zum Auftrag der Kirchlichen Studienbegleitung
Die Studienbegleitung richtet sich an Studierende der Katholischen Theologie, für die Religionsunterricht ein mögliches zukünftiges Tätigkeitsfeld darstellt. Sie ist eine studien- und berufsorientierende Einrichtung des für den Religionsunterricht zuständigen Bistums, um die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern, die berufliche, pädagogische, seelsorgliche und gestalterische Kompetenz zu stärken sowie eine Begleitung im spirituellen und seelsorglichen Bereich sicherzustellen.
In ihrer Schrift zum Religionsunterricht thematisieren die deutschen Bischöfe drei vorrangige Aufgaben für den Religionsunterricht³:
•    „Vermittlung von strukturiertem und lebensbedeutsamem Grundwissen über den Glauben der Kirche“ – Die Wissensvermittlung setzt dieses Grundwissen bei dem Religionslehrer voraus;
•    „Vertrautmachen mit Formen gelebten Glaubens“ – Das Vertrautmachen setzt eine Vertrautheit bei dem Religionslehrer voraus;
•    „Förderung religiöser Dialog- und Urteilsfähigkeit“ – Diese Aufgabe setzt eine dialogfähige und religiös verortete Persönlichkeit des Religionslehrers voraus.
Mit einem personalen und inhaltlichen Angebot unterstützt die Studienbegleitung Studierende dabei, sich die Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Aufgaben anzueignen. Während Fachwissen und Fachdidaktik primär durch das Studium an der Hochschule und in der berufspraktischen Ausbildung erworben werden, leistet die Studienbegleitung vorrangig einen Beitrag zur Befähigung für die beiden letztgenannten Aufgaben.
Wer Religion unterrichtet, kann dies „nicht nur in der Beobachterperspektive über den Glauben“, sondern muss dies immer „auch in der Teilnehmerperspektive vom Glauben“ tun4. Dies bedeutet, einen persönlichen Bezug zum Evangelium, zu Jesus Christus und zum Glaubensbekenntnis der Kirche erkennen zu lassen: Sowohl Schülerinnen und Schüler, deren Eltern wie auch die Kolleginnen und Kollegen nehmen den Religionslehrer als eine vom Bischof mit der Erteilung des Faches Katholische Religionslehre beauftragte Person wahr und erwarten von ihr eine Verortung im Glauben und im kirchlichen Leben sowie die Kompetenz, diesen Glauben im persönlichen Zeugnis zu verantworten und über ihn fachlich fundiert Auskunft zu geben. Die Studienbegleitung fördert einen dazu befähigenden Entwicklungsprozess bei den Studierenden der Katholischen Theologie.
Die Studienbegleitung steht in Trägerschaft der Diözese und ist an das Schulreferat der Diözese angebunden. In der Regel wird sie von einem Team verantwortlicher Personen wahrgenommen:
Dazu sollten zählen:
•    ein Spiritual, in der Regel ein Priester,
•    ein Mentor mit Diplom in Theologie,
•    ein Mentor mit Staatsexamen in Katholischer Religionslehre.
Sie ist für alle Studierenden mit der Berufsperspektive Religionslehrer ein Forum zur Auseinandersetzung mit beruflichen, kirchlichen und persönlichen Anforderungen in Form von offenen Angeboten und verbindlichen Elementen. Wichtige Bestandteile der Studienbegleitung sind das persönliche Gespräch und die menschliche Begegnung mit den Verantwortlichen und anderen Studierenden.
Der Spiritual und die Mentoren informieren als erste Ansprechpartner über das spezifische Berufsprofil des Religionslehrers und die Voraussetzungen für die Beauftragung und Bevollmächtigung zur Erteilung des Faches Katholische Religionslehre durch den Bischof. Im Verlauf des Studiums begleiten sie die Studierenden besonders in geistlicher Hinsicht.
Diese Begleitung findet in einem geschützten Vertrauensbereich statt. Über Inhalte aus diesem geschützten Bereich der persönlichen spirituellen Begleitung durch den Spiritual und die Mentoren erhalten andere Personen oder Institutionen keine Informationen (forum internum).


Verbindliche Anforderungen der Kirchlichen Studienbegleitung
Die Teilnahme an den verbindlichen Elementen der Studienbegleitung wird gegenüber dem Bischöflichen Ordinariat durch den Studienbegleitbrief dokumentiert und von den jeweils Durchführenden bestätigt. Dieser Studienbegleitbrief dient dem Nachweis für die Teilnahme an verpflichtenden Elementen der Studienbegleitung als Voraussetzung für die Beantragung der Vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis und der Missio canonica.

Im einzelnen sind nachzuweisen:


1. Orientierungsgespräch
Ein verpflichtendes Gespräch wird mit dem Spiritual oder einem der Mentoren im ersten Semester vereinbart. Es dient vor allem zur Reflexion der Berufsmotivation, Katholischen Religionsunterricht zu erteilen, gibt Hilfestellung bei berufsbezogenen Klärungs- und Entscheidungsprozessen und zur Entwicklung religiöser Kompetenz und gelebter Spiritualität im Studium, auch im Hinblick auf das zukünftige Berufsleben. Es berät bezüglich der Beantragung der Vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis.
Weitere Gespräche ohne Verpflichtungscharakter werden empfohlen.

2.  Regelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen des Mentorates
Um die regelmäßige, aktive Teilnahme an persönlichkeitsbildenden und spirituell bildenden Veranstaltungen im Mentorat zu dokumentieren, besuchen Studierende pro Semester mindestens eine im Mentoratsprogramm mit einer Sonne ☼ gekennzeichnete Veranstaltung. Der Besuch dieser Veranstaltung wird im Studienbegleitbrief bestätigt.


3. Begegnung mit dem Schulreferenten
Das Orientierungsgespräch ist die Voraussetzung für den Begegnungsabend mit dem Schulreferenten im 4. oder 5. Semester, an dem auch das Missio-Gespräch stattfindet. Zu diesem Abend meldet man sich zu Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters persönlich in den Sprechstunden des Mentorates an der Uni an. Nach einem gemeinsamen Gottesdienst informiert der Schulreferent der Diözese über die Bedingungen und Voraussetzungen für die Kirchliche Unterrichtserlaubnis (Missio canonica).
 

4. Schulgottesdienste vorbereiten
Studierende ab dem Wintersemester 2010/2011 nehmen einmal im Laufe des Studiums an der Veranstaltung „Schulgottesdienste vorbereiten“ teil.

5. Exerzitien oder Besinnungstage
Die Teilnahme an Exerzitien oder Besinnungstagen dient der Reflexion des persönlichen Glaubensweges und der Stärkung der eigenen religiösen Kompetenz. Dazu stehen Angebote des Mentorates, der Hochschulgemeinde, von Orden und geistlichen Gemeinschaften und von anderen kirchlichen Einrichtungen zur Verfügung. Eine solche Veranstaltung muss mindestens den Umfang eines Wochenendes haben. Der Nachweis des Besuches wenigstens einer solchen Veranstaltung ist dem Studienbegleitbrief beizufügen.


Fakultative Angebote der Kirchlichen Studienbegleitung
Ergänzend zum verbindlichen Teil bietet das Mentorat weitere Veranstaltungen an oder weist auf weitere Möglichkeiten vor Ort hin, die geeignet sind, die persönliche und religiöse Kompetenz der angehenden Religionslehrer zu stärken.


Gültigkeit
Diese Ordnung der kirchlichen Studienbegleitung gilt für alle Lehramtsstudierenden, die nach dem Sommersemester 2006 ihr Studium an der Universität Regensburg aufgenommen haben.


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¹ Im Folgenden ist der leichteren Lesbarkeit des Textes wegen auf die Nennung sowohl der weiblichen als auch der männlichen Form von Berufsbezeichnungen verzichtet worden. Die im Text genannten Berufsbezeichnungen meinen – außer bei Geistlichen – immer Frauen und Männer.
² Die deutschen Bischöfe, Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, Bonn 2005, S. 34 f.
³ Die deutschen Bischöfe, Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, Bonn 2005, S. 18
4 Die deutschen Bischöfe, Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, Bonn 2005, S. 34

 
 

 


Praktische Hinweise zur Erlangung der Vorläufigen Unterrichtserlaubnis (VUE)


Orientierungsgespräch im ersten Semester
Bitte meldet Euch im ersten Semester möglichst bald im Mentorat für das Orientierungsgespräch an, das  jeweils einer der Mentoren mit euch führt und welches in kleinen Gruppen stattfindet.


Regelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen des Mentorates
Die zahlreichen unterschiedlichen Veranstaltungen des Mentorates mit der ☼ Sonne ermöglichen dir,  Bildungsinhalte zu finden, die auf deine individuellen Interessen abgestimmt sind. Bitte  vergiss nicht, deinen Studienbegleitbrief zur Veranstaltung mitzubringen! Eine regelmäßige Teilnahme während des Studiums ist vorzuweisen, d.h. eine Veranstaltung pro Semester. Natürlich ist es dir freigestellt, auch weitere Veranstaltungen zu besuchen, es wird aber nur eine Veranstaltung pro Semester im Studienbegleitbrief bestätigt.


Begegnungsabend und Missio-Gespräch mit dem Schulreferenten
An diesem Abend werdet ihr durch den Schulreferenten der Diözese über die Vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis (VUE) und die Missio canonica und die damit verbundenen kirchlichen Anforderungen informiert. Dieser Begegnungsabend mit dem Schulreferenten beginnt mit einem gemeinsamen Gottesdienst.
Ab Beginn der Vorlesungszeit liegen zu den Sprechzeiten der Mentoren an der Uni (Mittwoch und Freitag, jeweils 10.00 - 12.00 Uhr, und Donnerstag, 9.15 - 11.15 Uhr, im Café der KHG "panta rhei" im Studentenhaus, 1. Stock, Raum 1.28) Listen aus, in denen ihr euch zu einem Begegnungsabendtermin mit Domkapitular Neumüller eintragen könnt. Dabei stehen euch auch die Mentoren für Fragen zur Verfügung.


Abend „Schulgottesdienste vorbereiten“
Studierende ab dem Wintersemester 2010/2011 besuchen für die VUE einmal während des Studiums die Veranstaltung „Schulgottesdienste vorbereiten“. Jedes Semester werden zwei Abende zur Auswahl angeboten. Dazu ist eine Anmeldung im Mentorat erforderlich.


Einkehrtage, Exerzitien o.ä.
Voraussetzung für die VUE ist auch der Nachweis der Teilnahme an mindestens einer geistlichen Veranstaltung eigener Wahl während des Studiums, die wenigstens die Dauer eines Wochenendes haben soll. An solchen Tagen spürt man mit Hilfe eines Exerzitienbegleiters dem persönlichen Glaubensweg nach. Für die Auswahl einer Veranstaltung empfiehlt sich im Zweifelsfall eine Rücksprache mit den Mentoren.


Referenzen
Bemüht euch frühzeitig um Kontakte zu Personen des kirchlichen Lebens, die für euch bei euerer Beantragung der VUE die Referenzen schreiben. Vergesst dabei nicht, dass eine der beiden Referenzen von einem Priester ausgestellt werden muss und die Referenzgeber nicht mit euch verwandt sein dürfen.


Antragstellung VUE
Der schriftliche Antrag auf die Vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis (VUE) an das Schulreferat der Diözese Regensburg soll spätestens drei Monate vor dem Anmeldeschluss für den Vorbereitungsdienst auf das Lehramt gestellt werden, weil die VUE diesem Antrag beigelegt werden muss. Das heißt, der Antrag für die VUE sollte im Semester, zu dessen Ende das Erste Staatsexamen abgelegt wird, gestellt werden. Wer allerdings nach dem Ersten Staatsexamen nicht zum nächstmöglichen Termin in den Vorbereitungsdienst gehen möchte, sollte den Antrag auf die VUE entsprechend später stellen, damit die Zeit von drei Jahren, welche die VUE gültig ist, nicht überschritten wird.
Mit der gerade beschriebenen Vorgangsweise ist gewährleistet, dass man die VUE rechtzeitig vor der Anmeldung für den Vorbereitungsdienst (Referendariat, Lehramtsanwärterzeit) in der Hand hat. Die VUE muss im Original bei der Anmeldung mit abgegeben werden. Mache dir deshalb bitte  immer auch eine Kopie für weitere Verwendungszwecke!
Den Antrag auf die VUE erhält man beim Begegnungsabend mit dem Schulreferenten. Diese Unterlagen können aber auch aus der Webseite des Schulreferates heruntergeladen werden. Der  Antrag muss an das Bischöfliche Ordinariat, Referat Schule/Hochschule, Weinweg 31, 93049 Regensburg, geschickt werden.

Im Semester der Antragstellung muss keine  ☼ -Veranstaltung mehr besucht werden.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • - zwei Adressen von Referenzgebern
  • - Nachweis über die Teilnahme an Besinnungstagen oder Exerzitien
  • - Studienbegleitbrief (für alle, die ihr Studium ab dem WS 06/07 aufgenommen haben)
  • - Lebenslauf
  • - Taufzeugnis mit Eintragung der Firmung


Gilt nur für Studierende eines Lehramts an Grund- und Hauptschulen
Studierende für ein Lehramt an Grund- und Hauptschulen, die das Fach Didaktik der Katholischen Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Grundschule oder im Rahmen der Didaktik einer Fächergruppe der Hauptschule studieren, können dann die Vorläufige Unterrichtserlaubnis beim Schulreferat beantragen, wenn sie außer den oben genannten Voraussetzungen für die Vorläufige Unterrichtserlaubnis zusätzlich zum Studium des Faches Didaktik der Katholischen Religionslehre ein Erziehungswissenschaftliches Studium im Fach Katholische Theologie abgeleistet haben und unterrichtspraktische Kenntnisse (Lehrversuch mit Unterrichtsskizze oder Praktikum bei einem Praktikumslehrer mit Religion oder praxisbezogenes Seminar) nachweisen.
 

 

 
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