Liebe Erstsemster,
soweit Ihr schon das Orientierungsgespräch bei uns besucht habt, seid Ihr von uns darüber informiert worden, dass Ihr als Referenzgeber auch einen Diakon wählen könnt. In diesem Punkt müssen wir uns korrigieren.
Von der Diözesanleitung ist jetzt klargestellt worden, dass mit den in den bischöflichen "Richtlinien für die Erteilung der vorläufigen Unterrichtserlaubnis" genannten "Geistlichen" als Referenzgeber ausschließlich Priester gemeint sind. Der erste Referenzgeber muss also ein Priester sein.
